Entscheidungen, die im Bundestag getroffen werden, haben direkte Auswirkungen auf das Leben von Kindern in Deutschland und weltweit. Die Rechte und das Wohlergehen aller Kinder müssen zu den wichtigsten Prioritäten unseres Landes gehören und bei Gesetzgebungsverfahren, Finanzentscheidungen und politischen Debatten systematisch berücksichtigt werden. Laut Artikel 4 der UN-Kinderrechtskonvention ist Deutschland als Vertragsstaat dazu verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte zu ergreifen. Auch die Handlungsempfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses (Concluding Observations) fordern Deutschland auf, kinderrechtsbasierte Ansätze systematisch in die Politik einzubinden und das Kindeswohl über alle politischen Entscheidungen hinweg sicherzustellen. Außerdem müssen laut Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention die Rechte aller Kinder ungeachtet ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer Identität, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihrer Sprache, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Migrationsstatus, ihrer Behinderung oder anderer Umstände oder Bedingungen geachtet, geschützt und gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang ist es wichtiger denn je, die Kinderrechte konsequent zu berücksichtigen, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen und einen kinderrechtsbasierten Ansatz zum Grundprinzip aller politischen Entscheidungen, Maßnahmen und Investitionen zu machen.